Volkszählung 2011: Zensus

10. Mai 2011

Am 09.05.2011 erfolgt die erste gesamtdeutsche Volkszählung. Die letzte Volkszählung der alten Bundesrepublik fand im Jahre 1987 statt und war Gegenstand des “Volkszählungsurteils” des Bundesverfassungsgerichts, das erstmalig das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung benannte.

Es wird nun ein neues Verfahren zur Volkszählung angewandt (“registergestützter Zensus”): Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder erheben in erster Linie registergestützt Daten. Es werden vorwiegend die bei den öffentlichen Registern der Verwaltung vorhandenen Daten der Einwohner verwendet. Es sollen aber auch rund 8 Millionen Einwohner per Zufallsprinzip ausgewählt  und einer direkten Befragung unterzogen werden. Gefragt wird unter anderem nach Familienstand, Wohnsituation, Bildung/Schulabschluss, Erwerbstätigkeit und Migrationshintergrund. Darüber hinaus werden die Daten von Eigentümern von Immobilien und Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, erhoben, verarbeitet und genutzt. Die zur Befragung Auserwählten sind nach dem Zensusgesetz, welches wiederum aufgrund einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen vom 09.07.2008 erlassen worden ist, zur Auskunft verpflichtet.

Ein zentrales Ergebnis des Zensus 2011 soll die amtliche Einwohnerzahl sein, die wiederum für viele Entscheidungen und Planungsprozesse in Bund, Ländern und Gemeinden – beispielsweise für die Festlegung finanzieller Zuweisungen an die Kommunen, die Bestimmung des Länderfinanzausgleichs und die Festlegung von Wahlkreisen – herangezogen werden wird. Die Ergebnisse der Auswertungen werden für Herbst 2012 erwartet.

 

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