Indien plant Right to Privacy Bill

29. Juni 2011

Die indische Regierung plant ein neues Gesetz, das erhebliche Sanktionen, darunter die Rücknahme von Lizenzen von Telekommunikationsanbietern, für illegales Abhören von Telefongesprächen und der Veröffentlichung entsprechender Gesprächsinhalte.

Der Gesetzesentwurf (Right to Privacy Bill) sieht ebenso vor, dass eine Behörde (Data Protection Authority of India, DPAI) die Einhaltung der Datenschutzvorschriften überwachen, Beschwerden über mutmaßliche Verletzungen von Datenschutzvorschriften entgegennehmen und in diesen Fällen ermitteln soll.

Während illegale Spionage oder das Abfangen von Informationen zu einer Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren und Geldstrafe von 100.000 INR (ca. 1.550 €) führen soll, sollen Personen, die bei der  Verbreitung so erlangter Kommunikationsinhalte oder anderer persönlicher Informationen mitwirken mit einer Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe bis zu 50.000 INR (ca. 770 €) bestraft werden können.

Das Gesetz soll auch die staatlichen Bediensteten nicht ausnehmen. Wird eine Gesetzesverletzung durch ein Ministerium begangen, so soll der Behördenleiter bestraft und haftbar gemacht werden können, außer er beweist, dass der Verstoß ohne sein Wissen erfolgte oder er alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen befolgt hat um eine solchen Tat zu verhindern.

Nachdem Indien den Datenschutz sehr lange Zeit kaum beachtet hat, ist festzustellen, dass sich das Datenschutzbewusstsein dort erheblich verstärkt hat und in letzter Zeit vergleichsweise viele Maßnahmen erfolgten oder zumindest diskutiert wurden.

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