Streichung ambulanter Kodierrichtlinien als Verbesserung des Patientendatenschutzes

21. Juni 2011

Ein vom Gesundheitsministerium jüngst vorgelegter Arbeitsentwurf für das geplante Versorgungsgesetz sieht die ersatzlose Streichung der gesetzlichen Grundlage für die seit Jahresanfang geltenden ambulanten Kodierrichtlinien vor. Diese regeln die Übermittlung ärztlicher und psychotherapeutischer Diagnosen von ambulant behandelten Patienten für Abrechnungszwecke und sehen einen – im Vergleich zum bislang üblichen Klassifikationstandard ICD-10 – weitergehenden Detaillierungsgrad vor.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Schaar begrüßt diese Gesetzesinitiative und sieht in der Streichung die Rücknahme eines erheblichen Eingriffs in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Der in den ambulanten Kodierrichtlinien vorgegebene Detaillierungsgrad sei für die Abrechnung der Krankenkassen – insbesondere im psychotherapeutischen Bereich – nicht erforderlich. Zugleich sei mit der Streichung eine begrüßenswerte Entbürokratisierung verbunden.