BfDI: Erweiterung der Informationspflicht bei Datenverlusten auch für Bundesbehörden

13. Juli 2011

Anlässlich des in der vergangenen Woche bekannt gewordene Hacking-Angriffs auf Server des Zolls, bei der Zugangsdaten und Passwörter des eingesetzten Zielverfolgungssystems ausgespäht und z.T. veröffentlicht wurden, forderte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Schaar nun die Erweiterung der für Unternehmen bestehenden Informationspflicht gemäß § 42a BDSG auch auf Bundesbehörden.

Schon seit dem 01.09.2009 sind nicht-öffentliche Stellen und Wettbewerbs-unternehmen des Bundes und der Länder dazu verpflichtet, die unrechtmäßige Kenntniserlangung von besonders sensiblen Daten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden und die Betroffenen darüber in Kenntnis zu setzen. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatte schon 2008 auf die Notwendigkeit von Informationspflichten für öffentliche Stellen bei Datenschutzverstößen hingewiesen. In diesem Frühjahr wurde eine entsprechende Regelung in das Berliner Datenschutzgesetz aufgenommen. “Der Bund sollte diesem guten Beispiel folgen”, forderte Schaar.