EU erwägt striktere Meldepflicht bei Datenschutzverstößen

15. Juli 2011

Die Europäische Kommission untersucht derzeit, ob zusätzliche Regelungen hinsichtlich der Meldepflicht bei Datenschutzverstößen notwendig sind.

Insbesondere Telekommunikationsanbietern und Internet Service Providern stehe eine große Menge an Kundendaten zur Verfügung, worunter regelmäßig auch die Bankverbindung falle.

Zwar verlangt die EG-Datenschutzrichtlinie bereits in ihrer derzeitigen Fassung eine Selbstanzeige gegenüber den Betroffenen und den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden, sobald personenbezogene Daten Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangen oder gestohlen werden.

Dessen ungeachtet hat Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die „Digitale Agenda“, am Donnerstag bekannt gegeben, dass Sie eine öffentliche Konsultation angeregt hat, um festzustellen, ob konkretere Regelungen erforderlich sind. Insoweit plädierte sie für eine europaweit harmonisierte Lösung, die einerseits die Verbraucher schütze andererseits aber auch den Unternehmen einen einheitlichen Rechtsrahmen anstelle vieler nationaler Einzellösungen bieten soll.

Bereits im Mai hatte die EU-Justizkommissarin, Viviane Reding, vorgeschlagen, die Meldeverpflichtung u. a. auf die Bereiche „online banking“, „video games“ und „social media“ auszuweiten.

Die noch bis zum 9. September stattfindende Konsultation legt besonderes Augenmerk auf den Bereich Datensicherheit und die Fragen, innerhalb welcher Frist Betroffene im Falle einer Datenschutzverletzung zu informieren sind, welchen Inhalt die Benachrichtigung haben muss und welche Datenschutzverstöße diese Pflicht überhaupt auslösen sollen.