Französische Umsetzung der ePrivacy Richtlinie

31. August 2011

Mittlerweile hat Frankreich die Vorgaben der ePrivacy Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Der Regelung zufolge ist eine generelle Einwilligung zum Setzen von Cookies durch den Browser oder ein anderes Programm möglich. Entgegen der Einschätzung der Artikel-29-Gruppe soll dies auch bereits vor Anzeige des Cookies und den damit verbundenen Informationen möglich sein.

Telekommunikationsanbieter sind verpflichtet, die französische Datenaufsichtsbehörde (CNIL) bei Verstößen gegen die Datensicherheit unverzüglich zu unterrichten. Die Betroffenen sind ebenfalls zu unterrichten, wenn die Gefahr besteht, dass personenbezogene Daten betroffen sind. Von der Unterrichtung des Betroffenen kann jedoch abgesehen werden, wenn die CNIL es als gesichert ansieht, dass angemessene Maßnahmen zur Unbrauchbarmachung der kompromittierten Daten getroffen wurden. Weiterhin sind die Anbieter gehalten, ein Verzeichnis über Verstöße gegen die Datensicherheit zu erstellen, welches jederzeit von der CNIL angefordert werden kann. Verstöße gegen die Vorschriften in Bezug auf die Datensicherheit können mit einer bis zu fünfjährigen Haftstrafe und/oder einer Geldstrafe bis zu 300.000 € geahndet werden. Für Unternehmen kann die Geldstrafe verfünffacht werden. (se)