Auftragsdatenverarbeitung in Indien nicht von neuen Datenschutzregeln betroffen

8. September 2011

Wie bereits im Vorfeld erwartet, reagierte die indische Regierung auf die anhaltende Kritik aus der Wirtschaft, die in Bezug auf 43a IT Act laut wurde. In einer Mitteilung vom 24.08.2011 wird nunmehr klargestellt, dass die angegriffenen Regeln ausschließlich auf indische Unternehmen, die in einem direkten Vertragsverhältnis mit einer natürlichen Person stehen, anzuwenden sind. Es wird weiterhin explizit ausgeführt, dass die Regeln nicht anwendbar sind, wenn ein Auftragsdatenverarbeitungsverhältnis mit einem indischen Unternehmen besteht.

Unternehmen, die ihre Datenverarbeitung nach Indien ausgelagert haben, sind somit voraussichtlich durch die Neuregelung nicht betroffen. (se)