Auslieferung der elektronischen Gesundheitskarte

2. September 2011

Seit dem gestrigen Tag wird die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) bundesweit ausgeliefert. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, bis zum Jahresende mindestens 10 % ihrer Versicherten mit einer solchen Karte ausstatten. Ansonsten droht eine Kürzung ihrer finanziellen Mittel.

Derzeit ist die eGK lediglich mit einem Lichtbild und einem zunächst funktionslosen Chip ausgestattet und ersetzt die bisherige Krankenversichertenkarte. Ab 2012 wird mit deren Hilfe online überprüft werden können, ob und in welchem Umfang Patienten gesetzlich krankenversichert sind. Frühestens 2014 sollen – sofern der Betroffene explizit eingewilligt hat – auf der eGK zusätzliche personenbezogene Daten des Versicherten, wie z.B. dessen “Notfalldaten” in Form von Blutgruppe, chronischen Erkrankungen, Allergien etc. und elektronische Arztbriefe, gespeichert werden können. Noch ungewiss ist, ob und wann weitere Punkte, wie z.B. die elektronische Patientenakte, realisiert werden.

Die für den funktionsgerechten Gebrauch zwingende Anschaffung von eGK-fähigen Kartenlesegeräten seitens der Arztpraxen ist jedenfalls noch nicht flächendeckend erfolgt. So sollen beispielsweise in Rheinland-Pfalz nach Angaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz zurzeit nur in rund der Hälfte aller Arztpraxen neue Kartenlesegeräte vorhanden sein. (sa)