Beanstandung der Staatskanzlei Schleswig-Holstein wegen Facebook Fanpage

3. November 2011
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat eine Beanstandung der Staatskanzlei Schleswig-Holstein nach § 42 des Landesdatenschutzgesetzes angekündigt. Diese hatte zuvor angekündigt, dass ihre Fanpage bei dem sozialen Netzwerk Facebook auch weiterhin betrieben werde. Statt der geforderten Einstellung der Fanpage sollte dort lediglich ein Warnhinweis implementiert werden, so dass angeblich erst nach dem Anklicken des “Gefällt-mir”-Buttons auf der Fanseite und der danach notwendigen persönlichen Registrierung personenbezogene Daten an Facebook übertragen werden. Nach Einschätzung Weicherts, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Schleswig-Holstein, greift ein solcher Warnhinweis jedoch zu kurz, da schon das Aufrufen der Fanpage die Übermittlung von Nutzungsdaten in die USA auslöse. Weichert bezeichnete den Ministerpräsidenten und seine Staatskanzlei als “schlechte Vorbilder für andere öffentliche und private Stellen, die ebenfalls ihre Facebook-Fanpages weiterbetreiben”. Neben einer Beanstandung will Weichert nun in weiteren Gesprächen klären lassen, auf welche Weise Rechtsklarheit gerichtlich hergestellt werden könne. (sa)