BVerwG: Geltung des Informationsfreiheitsgesetzes

4. November 2011

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am gestrigen Tage in zwei Fällen entschieden, dass ein Bundesministerium den Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen – betroffen waren hausinterne Unterlagen zu einem Gesetzgebungs- verfahren sowie Stellungnahmen gegenüber dem Petitionsausschuss – nicht mit der Begründung ablehnen darf, dass die Unterlagen ausschließlich die Regierungs- tätigkeit betreffen. Das Informationsfreiheitsgesetz und der daraus hergeleitete Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gelte somit für die gesamte Tätigkeit eines Ministeriums. Eine Unterscheidung zwischen dem Verwaltungs- und dem Regierungshandeln eines Ministeriums sei im Gesetz nicht angelegt und auch nach dem Gesetzeszweck nicht gerechtfertigt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, begrüßte Medienangaben zufolge die rechtliche Klarstellung. Das Gericht habe so “der Transparenz der Regierungsarbeit zum Durchbruch verholfen”. Schaar rechne damit, dass die Urteile in der Praxis eine große Bedeutung entfalten. Es handele sich um eine “gute Nachricht für alle, die von ihrem demokratischen Recht auf umfassende Information Gebrauch machen wollen”. (sa)