BMJ/BMG: Patientenrechtegesetz

16. Januar 2012
Die Bundesjustiziministerin Leutheusser-Schnarrenberger und der Bundesgesund- heitsminister Bahr haben heute in Berlin einen gemeinsamen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patienten- rechtegesetz) vorgestellt. Das neue Gesetz bündele erstmalig die Rechte von Patienten in einem einheitlichen Gesetz. Es diene zum einen der Stärkung von Patientenrechten und zum anderen dem Ausgleich des Informationsgefälles zwischen Arzt und Patient. Daneben werde geregelt, was alles in die Patientenakte gehöre und es werde die Einsichtnahmemöglichkeit gesetzlich sichergestellt. Beweiserleichterungen würden außerdem abgesichert und für jeden nachvollzieh- bar dargelegt.

“Die Rechte der Patienten werden maßgeblich weiterentwickelt, erstmals zusammenhängend geregelt und für jedermann unkompliziert nachlesbar. Der Referentenentwurf ist unter Einbindung aller beteiligten Gruppen entstanden. Er stellt keine Gruppen gegenüber und lässt niemanden außen vor.“, so der Patient- enbeauftragte der Bundesregierung Zöller. (sa)

Kategorien: Gesundheitsdatenschutz
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