Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Apps

25. März 2013

Die Verbraucherzentrale Sachsen erinnerte die Anwender von Apps daran, dass sie stets sorgfältig kontrollieren sollten, welche Berechtigungen sie den Betreibern von Apps für iOS und Android Geräte eingeräumt haben.

Zwar müssen die Anwender bei dem Herunterladen der App kein Geld als Gegenleistung erbringen, dafür spähen viele kostenfreie Apps die Daten der Anwender für Vermarktungszwecke aus. Dies gelte sogar für Kontaktdaten aus dem Adressbuch, die letztlich für Werbung und Spam-Mail benutzt werden.

Ratsam sei es daher solche Apps gar nicht erst zu installieren bzw. alsbald zu löschen.

Weiter, so die sächsische Verbraucherzentrale, haben iPhone und iPad mit der gegenwärtig aktuellen Betriebssystemversion iOS 6 umfassende Kontrollmöglichkeiten. So enthält der Menüpunkt „Einstellungen“ den Unterabschnitt „Datenschutz“, wodurch manuell und für jede App festgelegt werden könne, ob diese auf Kontakte, Kalender, Fotos oder Ordnungsdienste zugreifen dürfen.

Android-Apps und deren Berechtigungseinstellungen seien zwar detaillierter , jedoch müssen die Anwender allen Berechtigungen zustimmen, anderenfalls können sie eine App nicht nutzen und müssen sie wieder löschen.

 

Kategorien: Allgemein · Mobile Business
Schlagwörter: , ,