ULD: Bußgelder wegen Veröffentlichung von Patientendaten im Internet

29. April 2013

Die im Jahr 2011 bekannt gewordene Datenpanne, die es ermöglichte, dass im Internet circa 3.600 Dokumente der Brücke Rendsburg-Eckenförde e. V. und anderen Hilfsorganisationen für psychisch Kranke im Internet einzusehen und sogar Behörden- und Klinikbriefe sowie Befunde herunter zu laden waren, wurde nach Angaben des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) nun mit Bußgeldern sanktioniert. Gegen den IT-Dienstleister RebuS GmbH sei ein Bußgeld in Höhe von 30.000 Euro und gegen die Brücke Rendsburg-Eckenförde e. V. sei ein Bußgeld in Höhe von 70.000 Euro verhängt worden. Die Bescheide seien allerdings noch nicht rechtskräftig.

„Die Veröffentlichung der psychiatrischen Unterlagen stellten eine massive Verletzung der Vertraulichkeit dar, die die behandelten Personen berechtigterweise von den Hilfsorganisationen erwarten. Wir mussten mit Erschrecken feststellen, dass die verantwortlichen Stellen in der ganzen über ein Jahr dauernden Auseinandersetzung sich nicht über die Bedeutung des Unterlassens der nötigen technisch-organisatorischen Sicherungen und der Kontrolle im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung einsichtig zeigten. Zwar wurde umgehend das konkrete Datenleck geschlossen, doch bis heute wurde kein Konzept für ein valides Datenschutzmanagement vorgelegt.“, so der Leiter des ULD Weichert.