Vorratsdatenspeicherung: Droht auch Deutschland ein Bußgeld in Millionenhöhe?

4. Juni 2013

Der in Luxemburg ansässige Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 30.05.2013 das Land Schweden zu einer EU-Strafe von 3 Millionen Euro verurteilt. Grund ist die verspätete Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahre 2006 (2006/24/EG). Die Richtlinie hatte als Vorgabe, dass Verbindungsdaten der Bürger anlasslos für mindestens sechs Monaten zu Strafverfolgungszwecken zu speichern sind. Indem Schweden die Richtlinie verspätet umgesetzt habe, sei eine Störung der Arbeit von Justiz und Polizei gegeben; Schweden habe nach Erlass der Richtlinie fünf Jahre abgewartet, bis es Verbidnungsdaten gespeichert habe, so die Richter am EuGH.

Zwar wurde in Deutschland ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erlassen, das jedoch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wieder aufgehoben worden ist. Eine Neuregelung wurde bisher nicht getroffen, so dass zu erwarten ist, dass auch gegenüber Deutschland ein hohes Bußgeld verhängt werden wird.

Aufgrund von Unstimmigkeiten innerhalb der Regierung konnte bisher keine Neuregelung getroffen werden.