EGMR: Haftung von Portalen für beleidigende Kommentare ihrer Nutzer

16. Oktober 2013

Medienberichten zu folge, hat der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 10. Oktober 2013 – 64569/09- entschieden, dass Internetportale für beleidigende Kommentare ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden können, für den Fall, dass ein solches Portal seinen Nutzern Kommentare ohne Registrierung erlaubt. Denn es sei zweckmäßig und angemessen, Portale für die Kommentare in diesen Fällen verantwortlich zu machen, auch weil der Portalbetreiber aus diesen einen wirtschaftlichen Vorteil ziehe.

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