Internetdrosselung der Telekom unzulässig

5. November 2013

Im Sommer dieses Jahres kündigte die Telekom an, ab 2016 für Flatrate-Kunden eine Volumenobergrenze zu schaffen. Wird diese überschritten, drosselt der Anbieter die Internetgeschwindigkeit deutlich.

Es hagelte Proteste. Nicht nur Kunden, auch die Bundesregierung sprachen sich gegen das Vorhaben aus.

Die Verbraucherzentrale NRW klagte vor dem Landgericht Köln gegen das Vorhaben des Telefon- und Internetanbieters – mit Erfolg. Im Focus standen die Vertragsklauseln der Deutschen Telekom, die Tarife als „Flatrate“ bewerben. Wie die Verbraucherzentrale NRW meint, sei dies eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Das LG Köln (Az. 26 O 211/13, nicht rechtskräftig) sah dies auch so und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Leistung – Gegenleistung-Verhältnis werde durch die Begrenzung empfindlich gestört. Der Begriff „Flatrate“ sei in diesem Fall nicht mehr zutreffend, weil der Kunde hierunter etwas ganz anderes verstehe. Die Richter argumentierten weiter, der Bedarf an Bandbreite steige ständig, so dass eine geplante Drosselung eine breite Nutzerschicht träfe. Es ist wohl davon auszugehen, dass die Telekom in Berufung gehen wird, schreiben mehrere Medien übereinstimmend.

Passenderweise wurde vor kurzem eine Studie von Akamai veröffentlicht , aus der hervorgeht, dass Deutschland im internationalen Vergleich in Punkto Internetgeschwindigkeit hinterherhinke. Während viele asiatische und osteuropäische Länder über deutlich schnellere Breitbandverbindungen verfügen, liege Deutschland mit Platz 20 nur im Mittelfeld. Auch das ursprüngliche Ziel der Bundesregierung, 75 Prozent der Bürger bis 2014 mit einem 50 Mbit/s-Anschluss zu versorgen, scheint laut Medienberichten zufolge nicht erreicht zu werden.