Kommt die Vorratsdatenspeicherung doch?

13. November 2013

2010 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstoße. Nun will der Vizechef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung erneut einführen, wie heise.de schreibt. Im Rahmen der geplanten großen Koalition soll die Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten, also die überfällige Umsetzung der EU-Richtlinie, erneut in Angriff genommen werden. Wichtigstes Argument hierfür ist für Krings die Kriminalitätsbekämpfung. Krings betont, dass die Sicherheit der Bürger im Internet unbedingt gewahrt werden müsse. Eine weitere Empfehlung Krings ist eine europäische Cloud, die ein gleichmäßig hohes Schutzniveau bieten soll. Am heutigen Mittwoch wird das Thema Vorratsdatenspeicherung innerhalb der großen Koalitionsverhandlungsrunde Programmpunkt sein.