CNIL: Geldstrafe gegen Google wegen fortdauernder Datenschutzverstöße

13. Januar 2014

Die französische Aufsichtsbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés  (CNIL) hat nach einem Bericht von heise.de  Google eine Strafzahlung in Höhe von 150.000 Euro auferlegt und das Unternehmen verpflichtet,  binnen acht Tagen eine Stellungnahme zu der CNIL-Entscheidung auf seiner französischen Suchmaschine Google.fr zu veröffentlichen. Grund dafür sei die nicht rechtskonforme Datenschutzerklärung des Unternehmens zum Umgang mit Nutzer-Informationen, die trotz mehrfacher Aufforderung nicht geändert worden sei.

Frankreich ist nicht das erste europäische Land, dass den bei Google praktizierten Umgang mit personenbezogenen Daten und die im März 2012 eingeführten Regeln des Unternehmens beanstandet. Vor kurzem hat deshalb auch die spanische Datenschutzbehörde AEPD gegen Google eine Geldstrafe von 900.000 Euro verhängt, so heise. In Deutschland habe Hamburgs Datenschutzbeauftrager Johannes Caspar im Juli 2013 ein Verwaltungsverfahren gegen den Konzern eingeleitet. Hauptkritikpunkt der Datenschützer sei, dass Google die aus verschiedenen Diensten wie Google+, Picasa, Drive, Docs und Maps gesammelten Daten zu einem Profil zusammenführt, auf unbestimmte Zeit speichert und und für eigene Zwecke verwende. Dabei werde es den Nutzern erschwert oder gar unmöglich gemacht, gespeicherte Daten zu korrigieren oder zu löschen.