BfDI: Binding Corporate Rules der Telekom genehmigt

26. Mai 2014

Die Deutsche Telekom AG hat nach Angaben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Voßhoff das Verfahren zur Anerkennung ihrer Konzernrichtlinie Datenschutz als unternehmensweite Datenschutzregelung (Binding Corporate Rules) erfolgreich abgeschlossen. Seitens der BfDI werde bestätigt, dass die Deutsche Telekom AG künftig nach Maßgabe ihrer Bindung Corporate Rules personenbezogene Daten ins Ausland übermitteln kann, ohne dafür im Einzelfall eine Genehmigung einholen zu müssen.

“Die Einführung von unternehmensweiten Datenschutzregelungen ist eine sinnvolle Maßnahme zur Sicherstellung und Verbesserung eines angemessenen Datenschutzniveaus bei internationalen Datentransfers. Daher begrüße ich es, wenn sich Unternehmen dazu entschließen, den Genehmigungsprozess zu durchlaufen; insbesondere wenn ihr Kerngeschäft darauf beruht, täglich in hohem Maße personenbezogene Daten zu verarbeiten. Ich hoffe, dass in Zukunft weitere Unternehmen dem Vorbild der Telekom folgen und ebenfalls die Vorzüge der Binding Corporate Rules nutzen.”, so Voßhoff.