HmbBfDI: EuGH-Grundsatzentscheidung stärkt Datenschutzrechte und nationale Datenschutzaufsicht

15. Mai 2014

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Caspar hat die Entscheidung des EuGH zum Rechtsstreit zwischen Google Spanien und der Spanischen Datenschutzbehörde explizit begrüßt.

In historischer Weise würden die Rechte von Betroffenen gegenüber Betreibern von Suchmaschinen, die deren persönliche Daten im Netz verbreiten, gestärkt. Suchmaschinenbetreiber haben danach eine rechtliche Verantwortung zur Einhaltung der Vorgaben der EU-Datenschutzrichtlinie und  seien verpflichtet, auf Antrag der Betroffenen Links zu den Internetseiten zu löschen, soweit diese in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen unverhältnismäßig eingreifen. Dies gelte insbesondere auch für solche Daten, deren ursprüngliche Verarbeitung rechtmäßig gewesen ist. Suchmaschinenbetreiber können somit nunmehr Betroffene nicht allein an die ursprünglich für die Veröffentlichung verantwortlichen Stellen verweisen.

Zudem enthalte das Urteil weitreichende Konsequenzen für die Anwendung des nationalen Datenschutzrechts auf verantwortliche Stellen mit unterschiedlichen Niederlassungen innerhalb der EU. Danach ist nationales Datenschutzrecht auch dann anwendbar, wenn zwar die Verarbeitung der Nutzerdaten nicht unmittelbar durch die Muttergesellschaft mit Sitz in einem Drittstaat ausgeführt wird, eine Tochtergesellschaft im nationalen Bereich jedoch das Werbegeschäft zur Finanzierung des angebotenen Dienstes betreibt. Internetdiensten sei es somit künftig nicht mehr möglich, den Verpflichtungen des nationalen Datenschutzrechts dadurch zu entgehen, dass sie die Verantwortlichkeit für die Verarbeitung der Daten der Betroffenen auf eine Niederlassung in der EU verengen. Insoweit erscheinen auch die Datenschutzfragen, die in der Vergangenheit gegenüber dem Sozialen Netzwerkbetreiber Facebook aufgeworfen wurden, in einem neuen Licht, so Caspar.

„Der EuGH hat kurz nach seinem wegweisenden Urteil zur Vorratsdatenspeicherung erneut in eindrucksvoller Weise den Datenschutz in Europa gestärkt. Wir werden das Urteil sorgsam analysieren und den Schutz der Betroffenen hieran ausrichten. Für die weitere Diskussion um die EU-Datenschutzgrundverordnung muss das Urteil künftig ein zentraler Maßstab sein. Das gilt insbesondere für ein Recht auf Vergessenwerden und für die Neuordnung der Datenschutzaufsicht in Europa.“, kommentierte Caspar abschließend.

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