Urteil zu Whatsapp – AGB

28. Mai 2014

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte 2012 Whatsapp zweimal vergeblich abgemahnt wegen der ausschließlich auf Englisch bereitgestellten AGB. Da Whatsapp nicht reagierte, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor dem Landgericht Berlin geklagt. Laut Urteil des Gerichts (Az. 15 O 44/13) muss Whatsapp seine AGB auch auf Deutsch zur Verfügung stellen.

Das Urteil wurde dem Unternehmen zwar förmlich an dessen Firmensitz in den USA zugestellt. Dieses verweigerte aber die Annahme der Dokumente, weshalb nun ein Versäumnisurteil erging, dass in zwei Wochen rechtskräftig werden könnte, wie heise online schreibt.

Wird das Urteil nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtsgültig, muss Whatsapp seine AGB auch auf Deutsch zur Verfügung stellen. Zudem wurde das Unternehmen in dem Urteil dazu aufgefordert, ein vollständiges Impressum auf seiner Website zu implementieren. Kommt das mittlerweile zu Facebook gehörende Unternehmen dem Urteil nicht nach, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft des Chief Executive Officer von bis zu sechs Monaten.

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