Bundesregierung weiterhin gegen Snowden-Befragung

3. Juni 2014

Die Bundesregierung macht in einer Stellungnahme für den NSA-Untersuchungsausschuss vom 02.06.2014 deutlich, dass sie nach wie vor nichts davon hält, den NSA-Whistleblower Snowden in Berlin zu befragen. Nach dieser Stellungnahme  ist die Bundesregierung der Auffassung, dass angesichts der Tatsache, dass Snowden bereits Fragen des Europäischen Parlaments und des Europarates beantwortet habe, zumindest eine Zeugenvernehmung im Ausland möglich sei. Des Weiteren gab sie an, nach wie vor zu prüfen, ob Edward Snowden eine politische Straftat begangen habe oder nicht. Sofern eine solche tatsächlich vorläge, bestünde möglicherweise ein Auslieferungshindernis. Die Fahndung Snowdens sei von Interpol jedoch noch nicht ausgeschrieben worden.

Medienberichten zufolge poche jedoch die Opposition im NSA-Untersuchungsausschuss weiterhin auf eine Vernehmung Snowdens in Berlin. Angesichts neuer Enthüllungen über das Vorgehen der NSA habe die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt betont, dass die Politik den Bürgern eine sorgfältige Aufklärung im NSA-Untersuchungsausschuss schuldig sei. Dafür brauche man Edward Snowden als Zeugen in Berlin. Daher wolle die Opposition nun prüfen, ob sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehe, um Snowden doch noch in Berlin zu hören.