Datenschützer legen Eckpfeiler für Apps fest

24. Juni 2014

Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder für den nicht öffentlichen Bereich haben Rahmenbedingungen für eine gesetzeskonforme Entwicklung und Nutzung von Apps in dem Leitfaden „Orientierungshilfe Apps“ veröffentlicht.

Wie der federführende Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Thomas Kranig, in seiner Pressemitteilung vom 18.06.2014 mitteilte, habe seine Behörde festgestellt, dass sehr viele Apps die Nutzer nur unzureichend darüber informierten, wann welche Daten zu welchem Zweck erhoben und genutzt werden. In den Prüfverfahren und Gesprächen mit App-Entwicklern und App-Anbietern habe sich herausgestellt, dass den Unternehmen meist nicht klar war, welche Anforderungen in datenschutzrechtlicher Sicht an sie gestellt werden.

Diese Rechtsunkenntnis wollen die Datenschutzbehörden nun mit dem neuen Leitfaden beseitigen. Ihr Ziel ist es, dass der Datenschutz schon bei der Entwicklung berücksichtigt wird: Apps sollen dementsprechend datenschutzfreundlich gestaltet (“privacy by design”) und mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen versehen werden (“privacy by default”). Nachdem mit der Veröffentlichung des Leitfadens die Rechtsunsicherheit für die App-Entwickler und -Anbieter beseitigt ist, werden die Datenschutzbehörden in der Folge verstärkt gegen datenschutzrechtswidriges Verhalten bei Apps vorgehen, so Kranig.