Bundesjustizminister will Datenhehlerei als Straftatbestand einführen

15. August 2014

Bundesjustizminister Heiko Maas plant laut Heise-Online, den An- und Verkauf von gestohlenen Daten als Straftatbestand in die Bundesgesetze aufzunehmen. Damit will er dem Umstand Rechnung tragen, dass diese Problematik in den vergangenen Monaten zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. Bisher stand lediglich der Diebstahl sowie die Nutzung gestohlener Daten unter Strafe. Der SPD-Politiker äußerte sich gegenüber der Neuen Presse: “Wir prüfen derzeit, wie wir im Bereich der Datenhehlerei Strafbarkeitslücken schließen können“.

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