LDI NRW: Gegen Klagerecht für Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen

25. August 2014

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Lepper kritisiert Medienberichten zufolge den Vorstoß des Bundesjustizministers Maas, Verbraucherverbänden ein Klagerecht gegen datenmissbrauchende Unternehmen einzuräumen. Er warnt vor einer “schädlichen Doppelzuständigkeit”, sollten nicht nur er und seine Amtskollegen, d.h. die Datenschutzbeauftragten des Bundes oder der Länder, sondern auch Verbraucherverbände bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz klagen dürfen.

“Wenn Datenschutzaufsichtsbehörden und Verbände für dieselbe Sache zuständig sind und zudem mit Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit unterschiedliche Rechtswege zur Verfügung stehen, gefährdet das Rechtseinheit und Rechtssicherheit”, so Lepper. Er begrüße nichts desto trotz das Ziel, mehr Datenschutz für Verbraucher zu erreichen. Lediglich der Weg, dies über eine Erweiterung der Verbandsklagerechte anzugehen, sei nicht der richtige.