88. DSK: Datenschutz erfordert unabhängige Kontrollbehörden

9. Oktober 2014

Die 88. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat im Rahmen einer Entschließung den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der auf eine Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten abzielt, explizit begrüßt. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass eine unabhängige Datenschutzaufsicht jedoch nur erfolgen könne, wenn der Behörde ausreichende Personal- und Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere müsse sich der stetige Aufgabenzuwachs auch in der personellen Ausstattung widerspiegeln. Das gelte auch gerade für viele Datenschutzbehörden in den Ländern, die oft defizitär ausgestattet sind und damit die Grundrechte Betroffener nur unzureichend schützen können. 

Die weiteren Entschließungstexte der 88. DSK sind auf der Website des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abrufbar.