Datenschutzbeauftragte kritisieren neues Anti-Doping-Gesetz

13. November 2014

Nach langer Debatte hat sich die Bundesregierung auf einen Entwurf eines Anti-Dopoing-Gesetzes verständigt, den der Justizminister Heiko Maas (SPD) und der Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am Mittwoch vorgestellt haben. Spitzensportler, die verbotene Substanzen einnehmen, müssen künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen.

Während bei NADA, WADA und dem DOSB der Gesetzesentwurf durchaus auf positive Resonanz stößt, haben Datenschutzbeauftragte unterdessen ihre Bedenken angemeldet. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz haben eine Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf erarbeitet, der sich weitere Landesdatenschutzbeauftragte angeschlossen haben. Sie äußern “erhebliche Zweifel” an dem Gesetzesentwurf. Hinsichtlich des informationelles Selbstbestimmungsrechts der Sportler ziehen sie in Frage, ob er “den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Wesentlichkeitsgrundsatzes und der Normbestimmtheit sowie den bestehenden staatlichen Schutzpflichten zugunsten der Athleten” gerecht wird.

Das Dopinggesetz soll im Frühjahr 2015 vom Kabinett beschlossen werden.

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: