EU-Datenschützer fordern weltweite Löschung von Links

27. November 2014

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat Maßgaben zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum “Recht auf Vergessen” vorgelegt. Das Gremium, das sich u.a. aus Vertretern der Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zusammensetzt, fordert Google auf, Suchergebnisse auch auf .com-Domains zu entfernen.

Der EuGH habe in seinem Urteil zum “Recht auf Vergessen” einen effektiven und vollständigen Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Betroffener eingefordert und betont, dass das europäische Recht nicht umgehbar sein dürfe. Im Ergebnis sollen Webseiten mit Inhalten, die dem “Recht auf Vergessen” unterfallen, mit internationalen .com-Domains nicht mehr abrufbar sein, da Google nicht darauf vertrauen könne, dass Nutzer Suchmaschinen über ihre nationalen Webauftritte wie google.de aufriefen. Wie heise.de berichtet, hatte Google-Verwaltungsratschef Eric Schmidt dagegen mehrfach betont, er interpretiere das Urteil so, dass einschlägige Links nur von europäischen Seiten der Suchmaschine zu löschen seien.

Die von der Artikel-29-Datenschutzgruppe in mehrmonatiger Arbeit verfassten Maßgaben haben keine rechtliche Bindungswirkung. Wie die Leiterin der Runde, Isabelle Falque-Pierrotin, erklärte, könnten die nationale Gesetzgeber die Vorgaben als Vorlage entsprechender Regelungen nehmen.

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