EU-Datenschutz-Grundverordnung: Direktmarketing mit personenbezogenen Daten legitim

29. Dezember 2014

In einem noch als vertraulich eingestuften, dennoch aber veröffentlichten Papier hat Medienberichten zufolge die italienische EU-Ratspräsidentschaft erstmals den Stand der Beratungen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung zusammengefasst. Danach steht die Verarbeitung personenbezogener Daten für das Direktmarketing im Einklang mit der Verordnung. Man gehe davon aus, dass eine derartige Informationsnutzung in dem „legitimen Interesse“ der datenverarbeitenden Stelle erfolge. Laut Beratungsstand müsse sich künftig jeder, der nicht mit personalisierter Werbung bedacht werden möchte, ausdrücklich und gezielt dagegen aussprechen (Opt-Out). Für ein solches Opt-Out soll den Werbeempfängern ein eigenes Recht zugestanden werden, das u.a. beinhaltet, dass der Widerspruch kostenlos, einfach und effektiv erfolgen müsse.

Die geplante Regelung soll für Rechtsklarheit in der Werbewirtschaft sorgen. Moniert wurde seitens der Wirtschaft, dass nicht eindeutig sei, wann ein Opt-In des Nutzers erforderlich ist. Ob mit der Umsetzung der Regelung auch Verbraucher- und Datenschützer zufrieden gestellt werden können, ist mehr als zweifelhaft. Diese fordern für das Direktmarketing, dass der potentielle Werbeempfänger sich explizit einverstanden erklärt, Werbung zu erhalten, also ein Opt-In.