Gesetzentwurf zur PKW-Maut datenschutzrechtlich undifferenziert

29. Januar 2015

Seitens der EU und diverser Mitgliedsstaaten ist und bleibt die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt initiierte PKW-Maut ein umstrittenes Thema. Und auch Datenschützer sind seit Beginn derer Ausarbeitung auf den Plan gerufen und weisen auf die zahlreichen Gefahren für die Betroffenen hin.

Diese Bedenken bekommen auch nach dem jüngsten Stand des Gesetzentwurfs wieder neuen Vorschub, wie Heise berichtet. Denn um eine gerichtliche Verwertbarkeit der erhobenen Daten sicherzustellen bleibt es hinsichtlich des beabsichtigten Zwecks unerlässlich ein Bild des Fahrzeugs, sowie die Zeit und den Ort der Erfassung zu dokumentieren. Gleichwohl steht die Aussage des Ministeriums im Raum, dass eben keine Bewegungsdaten und daraus entsprechend ableitbare Bewegungsprofile erhoben würden. Dieser zunächst offensichtliche Widerspruch wird jedoch nicht anhand klarer Definitionen innerhalb des Gesetzentwurfs aufgeklärt und aufgehoben. Hier bleibt es seitens des Ministeriums bei dem Standpunkt, dass “Mautdaten” nicht mit Standort- oder Verbindungsdaten aus dem Telekommunikationsbereich vergleichbar seien und die konkrete technische Ausgestaltung im weiteren Verfahren auszuarbeiten sei. Hierbei würden alle Datenschutzanforderungen berücksichtigt.