BayLfD: Entsorgung von Patientenakten durch Dritte regelmäßig unzulässig

19. Februar 2015

Nachdem in München mindestens vier Säcke voller Röntgenbildern aus dem Krankenhaus Weilheim auf der Straße entdeckt wurden, die auch die Namen und Geburtsdaten der jweiligen Patienten enthielten, hat der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte, Dr. Thomas Petri, eine Prüfung des Falles eingeleitet.

Nach einer regelmäßigen Entsorgungsaktion ist ein Teil der Aufnahmen offenbar nicht an der dafür beauftragten Stelle angekommen. Es handle sich um Unterlagen, für die die zehnjährige Aufbewahrungsfrist abgelaufen sei, teilte eine Sprecherin des Krankenhauses mit.

Der Landesdatenschutzbeauftragte kündigte in bayerischen Krankenhäusern verstärkte Kontrollen der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften beim Outsourcing an. Das Bayerische Krankenhausgesetz sehe besonders strenge Regelungen vor, die das Patientengeheimnis schützen sollen, so Dr. Petri in einer nun veröffentlichten Pressemitteilung. Bei der Verarbeitung von Patientendaten dürfe sich ein Krankenhaus regelmäßig nicht anderer Stellen außerhalb des Krankenhauses bedienen, was auch auch die Vernichtung bzw. Entsorgung von Patientendaten mit umfasse. Ein solches Outsourcing könne sogar gegen die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) verstoßen.