BfDI: Datenschutz darf nicht an Grenzen halt machen!

2. Februar 2015

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Voßhoff hat die seit vergangenem Freitag geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei dem sozialen Netzwerk Facebook zum Anlass genommen, zu betonen, wie wichtig es sei, den Schutz der Bürger in einer digitalen Welt auf eine neue Grundlage zu stellen.

Die Fragen, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben ein Unternehmen einzuhalten hat und welche Kontrollzuständigkeiten gegeben sind, seien komplex und für den Bürger verwirrend. Facebook halte zwar die Anforderungen des irischen Datenschutzrechts ein, dieses wiederum habe keine dem deutschen Telemedienrecht entsprechenden Sonderregelungen. Zudem obliege die Datenschutzaufsicht zunächst der irischen Datenschutzbehörde, einige deutsche Landes-Aufsichtsbehörden reklamieren gleichwohl ihre eigene Zuständigkeit, weil Daten von Facebook-Nutzern in Deutschland erhoben und verwendet werden. Die BfDI selbst habe für soziale Netzwerke keine Kontrollbefugnisse, so dass auch keine Untersuchung eingeleitet werden könne.

Für den Schutz der Bürger reiche es außerdem nicht aus, die von Internetdiensten veröffentlichten Nutzungsbedingungen genau anzusehen, um mögliche Gefahren zu erkennen. Wer den Dienst nutzen will, habe keine selbstbestimmte Entscheidungsmöglichkeit, sondern könne nur pauschal zustimmen. Angesichts der großen Beliebtheit von Facebook werde der “datenschutzrechtlich einzig sinnvolle Rat sich abzumelden, ungehört bleiben”.

“Um eine entscheidende Verbesserung des Datenschutzes auch in solchen Fällen zu erreichen, ist daher die Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts unumgänglich. Durch die dortige Verankerung des Marktortprinzips gilt für Unternehmen einheitliches europäisches Datenschutzrecht. Dieses wird einen einheitlichen Beurteilungsmaßstab schaffen und die Koordinierung der europäischen Datenschutzaufsicht stark verbessern.”, so Voßhoff.

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