Der Bundesverband der Verbraucherzentralen mahnt Facebook ab

27. Februar 2015

Nicht zum ersten Mal gerät Facebook in die Kritik von Verbraucherschützern. Für Schlagzeilen hatte das Unternehmen erst Anfang des Jahres gesorgt, als es zum 30. Januar 2015 seine Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinie änderte.
Aus Protest hierauf meldete sich auch der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar aus dem sozialen Netzwerk ab .
Die Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinie nahm der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) zum Anlass, diese rechtlich zu begutachten. In dieser rechtlichen Überprüfung kommt der vzbv zu dem Ergebnis, dass insgesamt 19 Klauseln der neuen Regelungen gegen geltendes Recht verstoßen. Unter anderem sei der von Facebook verwendete Slogan „Facebook ist und bleibt kostenlos“ für die Verbraucher irreführend. Die Leiterin des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ vom vzbv, Carola Elbrecht, sagte hierzu in einem Interview, dass der Slogan insofern irreführend sei, da die Nutzer zwar nicht mit Geld, dafür aber mit Daten Facebook bezahlten.
In einer Abmahnung vom 23.Februar 2015 fordert der vzbv Facebook nun auf, sich zu verpflichten, die umstrittenen Klauseln in Zukunft nicht mehr zu verwenden. Bis zum 16.März 2015 hat Facebook Gelegenheit, auf die Abmahnung zu reagieren. Die weiteren Entwicklungen bleiben daher abzuwarten.

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