25.000 Nutzer klagen gegen Facebook

10. April 2015

Am Donnerstag hat vor dem Wiener Landgericht der Prozess von 25.000 Facebook-Nutzern gegen Facebook begonnen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Zu dieser Sammelklage haben sich die Nutzer auf Initiative von Max Schrems hin zusammen getan. Der österreichische Datenschützer und Jurist Schrems hat in jüngster Vergangenheit bereits öfter für Schlagzeilen mit seiner Kritik an Facebook gesorgt.
Mit der Sammelklage fordern die Kläger Schmerzensgeld in Höhe von € 500 von Facebook. Ein Schaden sei ihnen dadurch entstanden, dass Facebook gegen europäisches Datenschutzrecht verstoße. Außerdem mache sich Facebook dadurch schadensersatzpflichtig, dass es die personenbezogenen Daten seiner Nutzer nicht ausreichend vor dem Zugriff durch US-amerikanische Sicherheitsbehörden schütze.
Bevor die Wiener Richter über das Bestehen und die Höhe der Schmerzensgeldansprüche entscheiden, müssen sie zunächst über ihre eigene Zuständigkeit entscheiden. Denn die örtliche Zuständigkeit des Gerichts ist zwischen den Parteien umstritten. Nach Ansicht von Facebook, sei die Klage bereits deswegen abzuweisen, weil das Wiener Gericht schon nicht zuständig sei.
Die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich bei Prozessen von Verbrauchern nach deren Wohnsitz. Im Falle von Schrems als Vertreter sämtlicher Kläger liege damit die örtliche Zuständigkeit des Gerichts in Wien. Nach einer Aussage von Facebook, ginge es im vorliegenden Falle jedoch nicht um die Angelegenheiten von Verbrauchern, sondern vielmehr um die beruflichen Interessen des Juristen Max Schrems. Damit richte sich die Zuständig nach den allgemeinen Regelungen, nämlich nach dem Sitz des Beklagten. Da die Europa-Zentrale von Facebook ihre Niederlassung in Dublin hat, sei auch dort der Prozess zu führen.
Auch wenn die örtliche Zuständigkeit des Gerichts tatsächlich in Dublin begründet ist, sei die Sammelklage aus einem weiteren Grund erfolglos, so Facebook. Nach irischem Recht stelle eine Sammelklage – wie sie hier erhoben wurde – einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung dar und sei deswegen unzulässig.
Eine Entscheidung der Wiener Richter über die Zuständigkeit wird in den nächsten Tagen erwartet.
Die Sammelklage ist nicht die erste Klage des Datenschützers Schrems gegen Facebook. Erst im März dieses Jahres legte ein irisches Gericht dem EuGH ein Verfahren Schrems gegen Facebook vor. Das dem EuGH vorgelegte Verfahren ist unabhängig von dem nun anhängigen Verfahren in Wien. Hier muss der EuGH darüber entscheiden, ob Daten europäischer Nutzer durch das zwischen den USA und der EU geltende Safe-Habour Abkommen ausreichend geschützt sind.

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