Bundesregierung legt Leitlinien für Vorratsdatenspeicherung fest

15. April 2015

Bundesjustizminister Heiko Maas und Innenminister Thomas de Maizière haben heute die „Leitlinien des BMJV zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ vorgestellt. Damit legt die Bundesregierung ihren Plan zur heftig umstrittenen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung offen. Nicht zuletzt das Justizministerium selbst hatte sich zuvor gegen die Initiative ausgesprochen. Nachdem im April 2014 der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte, wird ein Jahr später ein deutscher Alleingang immer konkreter.

Die inhaltlichen Eckpunkte des Papiers:

  • Gespeichert werden Verkehrsdaten – also solche Daten, die bei einem Telekommunikationsvorgang anfallen, so Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer eines Anrufs; außerdem IP-Adressen inklusive Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse – sowie beim Mobilfunk Standortdaten, die aussagen, wo sich die Endgeräte innerhalb eines Kommunikationsvorgangs befinden.
  • Die Speicherfrist für Verkehrsdaten beträgt zehn Wochen, die Speicherfrist für Standortdaten vier Wochen.
  • Nicht gespeichert werden E-Mails, Telekommunikationsinhalte sowie Protokolle über aufgerufene Internetseiten.
  • Zugriffsberechtigt sind die Strafverfolgungsbehörden zu Zwecken der Strafverfolgung hinsichtlich „konkreter schwerster Gefahren“.
  • Diese Maßnahmen sehen einen strengen Richtervorbehalt vor; eine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaften ist nicht vorgesehen.
  • Betroffene werden informiert.
  • Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen sollen strengen Verpflichtungen unterliegen, insbesondere detaillierter Löschungspflichten nach Ablauf der Speicherfristen.

Die Leitlinien werden maßgebend für den späteren Gesetzesentwurf sein.