MIT stellt Vital Radio vor

24. April 2015

Forscher des Computer Science & Artificial Intelligence Laboratory am Massachusetts Institute of Technology (MIT) haben diese Woche auf der CHI Computer Conference in Seoul, Südkorea, das sogenannte „Vital Radio“ vorgestellt.
Das Vital Radio passt in eine WiFi-Box und funktioniert ähnlich wie ein Radar, wie der New Scientist berichtet. Das System strahlt Wellen in den Raum aus, die von Widerständen gebrochen und zurückgeschickt werden. Das Vital Radio überwacht die Längen der reflektierten Wellen und kann so Rückschlüsse über Bewegungen in dem Raum ziehen. Dies funktioniert so präzise, dass sogar u.a. die Bewegungen des Herzmuskels und der Halsschlagader wahrgenommen werden können. Auch die Atmung eines Menschen kann über die Bewegungen des Brustkorbs beobachtet werden.
Die Forscher erhoffen sich von dieser Methode v.a. eine Verbesserung der Patientenbetreuung in Krankenhäusern. Das Vital Radio kann aber nicht nur im Gesundheitssektor eingesetzt werden. Mit Daten über Herzschlag und Atemfrequenz erhofft man sich Rückschlüsse über die Emotionen eines Menschen ziehen zu können. Welchen wirtschaftlichen Wert solche Informationen haben, lässt sich nur erahnen. Im „smart home“ beispielsweise kann sich die Musik automatisch der Gemütslage anpassen, ebenso wie die Lichtverhältnisse. Auch im Bereich der Sicherheit ist ein Einsatz denkbar. Durch Überwachung der Herzfrequenz können an Flughäfen besonders nervöse Passagiere von Sicherheitsbehörden erkannt werden.
Es drängt sich allerdings die Frage auf, ob man bereit ist, den Preis für die Vorteile des technischen Fortschritts zu bezahlen. Denn was das Vital Radio zwangsläufig braucht, sind unsere personenbezogenen Daten. Würde das Vital Radio mit den Funktionen eingesetzt, wie sie von den Forschern des MIT beschrieben wurden, dann würde der Einsatz in mehrfacher Hinsicht gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen. Bei den vom Vital Radio erhobenen und genutzten Daten, handelt es sich um die besonders sensiblen und schützenswerten Gesundheitsdaten. Um Gesundheitsdaten nutzen zu können, ist eine besondere Einwilligung des Einzelnen erforderlich. Hier würde jedoch nicht die besondere Einwilligung in die Erhebung und Nutzung von Gesundheitsdaten eingeholt, wie es das BDSG vorschreibt, sondern gar keine. Der Einzelne kann wegen der Größe das Vital Radio kaum erkennen und erst Recht nicht wissen, ob er bereits von dessen Radar erfasst wird oder nicht. Der Eingriff in die Privatsphäre und das allgemeine Persönlichkeitsrecht wäre jedenfalls erheblich.
Es bleibt daher abzuwarten, wann und ob diese Technologie eingesetzt werden könnte.

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