Regierungsentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: Voßhoff zweifelt an Vereinbarkeit mit der Europäischen Grundrechtecharta

21. April 2015

Einer Pressemitteilung vom gestrigen Tage zufolge, ist für die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Andrea Voßhoff fraglich, ob der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf für eine Vorratsdatenspeicherung den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs entsprechen kann. So ist sie der Auffassung, dass die Kernfrage, an der sich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung messen lassen müsse, sein werde, ob und wie die vom Europäischen Gerichtshof aufgeworfene Problematik der anlasslosen Speicherung gelöst werden solle. Aus den nun vorgelegten Leitlinien von Bundesjustizminister Heiko Maas lasse sich jedenfalls nicht erkennen, ob die geplanten Regelungen mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar seien. Eine valide Beurteilung dieser sowie aller weiteren Fragen werde jedoch erst erfolgen können, wenn der konkrete Gesetzesentwurf vorliegen.

Erst in der vergangenen Woche hatte der Bundesjustizminister mit Innenminister Thomas de Maizière die “Leitlinien des BMJV zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten” vorgestellt, womit die Bundesregierung ihren Plan zur heftig umstrittenen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung offenlegte. Es beschreibt die Pläne der Bundesregierung, die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten für Zwecke der Strafverfolgung wieder zu erlauben. Es solle danach eine Verpflichtung für Telekommunikationsanbieter bestehen, in Zukunft erneut Standortdaten für vier sowie weitere Verkehrsdaten für zehn Wochen zu speichern.