App kontrolliert Stimmung von Mitarbeitern

2. Juni 2015

Nach dem Vorbild des Trends in amerikanischen Unternehmen die Mitarbeiter mit Armbändern auszustatten, die deren tägliche Bewegungen messen und so deren Fitnesszustand dokumentieren, hat nun eine Münchener App-Schmiede eine App auf den Markt gebracht, die vermeintlich den Gemütszustand der Mitarbeiter kontrollieren kann. Hierzu zeichnet diese unterschiedliche Parameter auf, die vermeintlich einen Rückschluss auf das Stresslevel zulassen, wie etwa die Stimme, das Tippverhalten und Bewegungen. Selbst das Schlafverhalten wird analysiert.

Würden diese besonders sensiblen Daten im Sinne des § 3 Nr.9, 28 Abs.6 ff. BDSG Daten nur dem Mitarbeiter selber zur Verfügung stehen, wäre dies datenschutzrechtlich unbedenklich. Dies ist jedoch nicht das Ziel der App. Diese stellt die Daten der Geschäftsführung zur Verfügung. Vordergründig wird dies mit der Gesundheitsfürsorge begründet, um so notwendige Gegenmaßnahmen einzuleiten. Hierzu müssten die Daten entweder anonymisiert werden, oder eine arbeitrsrechtlich nicht unumstrittene Einwilligung des Arbeitnehmers hierzu einholen. Nach den Angaben zur App wird die Anonymität zwar gewährleistet, je nach Größe des Unternehmens und Anzahl der Mitarbeiter, kann es jedoch aufgrund der Bewegungsprofile zu einer Aufhebung dieser kommen.