DSK: Vorratsdatenspeicherung muss diskutiert werden!

10. Juni 2015

In ihrer aktuellen Entschließung formuliert die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten für die Sicherheitsbehörden. Der Entwurf berücksichtige nicht in Gänze die grundrechtlichen Anforderungen, die vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof präzisiert worden sind.

Dies gelte in Hinblick auf den Schutz der Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern (z. B. Abgeordneten, Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten), die Differenzierung nach Datenarten, Verwendungszwecken und Speicherfristen sowie das Fehlen einer Evaluierungsklausel.

Daher fordert die DSK vor der Verabschiedung des geplanten Gesetzes ein ergebnisoffenes Verfahren mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung.

„Nach jahrelanger ergebnisloser Schwarz-Weiß-Debatte darf die Politik nicht durchzocken, was sich spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht rächen würde. Im Sinne einer Verhältnismäßigkeitsprüfung können die Speicherfristen stark verkürzt werden, wenn in Verdachtsfällen ein Einfrieren der Daten – also ein ´Quick Freeze` – gesetzlich vorgesehen wird. Auf den Prüfstand müssen ebenso die viel zu langen heute praktizierten Speicherfristen von einigen Telekommunikationsprovidern wie Vodafone und E-Plus. Zudem muss der Entwurf abgestimmt werden mit den Datenspeicherungen für Zwecke der IT-Sicherheit, wozu derzeit parallel ein Gesetzentwurf behandelt wird. Qualität und Rationalität müssen der Geschwindigkeit vorgehen. Nur so kann das geplante Vorhaben die nötige gesellschaftliche Akzeptanz erlangen.“, so Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein.