Datenschutzrechtliche Bewertung des Einsatzes von Drohnen

17. August 2015

Der Einsatz von Mini-Drohnen nimmt auch in Deutschland mehr und mehr zu. Doch was bedeutet dies eigentlich für den Einzelnen, der von einer Drohne erfasst wird?

Die potenziellen Risiken aus Sicht des Datenschutzes folgen vor allem aus der möglichen Erhebung von Bild- und Tonaufnahmen, wenn eine Person von einer Drohne erfasst wird. Aber auch Ortungsdaten können mit Hilfe dieser Technik “gesammelt” und verarbeitet werden.

Es mangelt zunächst an der erforderlichen Transparenz über die Tatsache, dass eine solche Datenerhebung stattfinden kann, denn der Betroffene bleibt in der Regel ahnungslos darüber, dass er überhaupt erfasst wird. Darüber hinaus fehlt es an der Zweckbestimmung bezüglich der Datenerhebung und -verarbeitung, an Kenntnis über die Speicherdauer und überhaupt über die konkrete verantwortliche Stelle.

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat daher nun in einer Stellungnahme die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für den Einsatz von Drohnen auf nationaler und europäischer Ebene gefordert, einhergehend mit der Erarbeitung eines Regelwerks für den verantwortungsvollen Einsatz von Drohnen unter Wahrung der Privatsphäre. Die Empfehlungen der Gruppe gehen zum einen dahin, eine leichtere Identifikation der Betreiber der Drohnen zu ermöglichen, des Weiteren raten sie dazu, über die beabsichtigte Datennutzung im Vorfeld aufzuklären. Im Allgemeinen könnten die für die öffentliche Videoüberwachung geltenden gesetzlichen Regelungen als Maßgabe dienen.

Man darf gespannt sein, wann und in wie weit diese Empfehlungen zur Anwendung kommen.

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