USA und EU legen neue Standards für Datenaustausch fest

11. September 2015

Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich Vertreter der EU und den USA auf neue Standards für den transatlantischen Datenaustausch zwischen Ermittlungsbehörden geeinigt, wie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, mitteilte.

Wesentliche Änderung ist zu einen, dass Daten von EU-Bürgern nur mit der vorherigen Zustimmung der zuständigen EU-Stelle in Drittstaaten übermittelt werden dürfen. Weiterhin wird der Zeitraum der Speicherung der Daten begrenzt. Außerdem ist nun EU-Bürgern der Rechtsweg vor US-Gerichten bei Verstößen gegen das Abkommen eröffnet. Hierüber muss jedoch der US-Kongress noch abstimmen.

Auch wenn durch das Abkommen die Rechte von EU-Bürgern gestärkt werden, bewertet die Bundesdatenschutzbeauftragte Frau Voßhoff das Abkommen als nur ein „Mosaiksteinchen“. Denn das Abkommen bezieht sich lediglich auf den Datenaustausch zwischen Behörden. Nach wie vor erhöhten Regelungsbedarf sieht die Bundesdatenschutzbeauftragte Frau Voßhoff im Bereich des Safe Habour Abkommens, welches den Datenaustausch im privaten und wirtschaftlichen Bereich zwischen der EU und den USA regelt.