EU-Datenschutzgrundverordnung kommt einen Schritt näher

16. Dezember 2015

Das europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 15.12.2015 ihre Verhandlungen bezüglich des Entwurfs der EU-Datenschutzgrundverordnung beendet. Die Verordnung liegt nach der letzten Trilog-Runde noch nicht in der finalen vollständigen Fassung vor. Das EU-Parlament sowie die EU-Kommission haben bereits wesentliche Inhalte der Verordnung in Pressemitteilungen veröffentlicht. Zurzeit steht die Verabschiedung des Entwurfs durch den LIBE-Ausschuss aus. Dieser ist für Donnerstag, den 17.12.2015 in Strasbourg geplant. Aller Voraussicht nach wird die EU-Datenschutzgrundverordnung ab Anfang 2018 europaweit gelten.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung wird die EU-Datenschutz-Richtlinie aus dem Jahr 1995 ablösen und damit europaweit dieselben Datenschutz-Standards einführen. Die Verordnung bezweckt einerseits, dass die von der Datenverarbeitung betroffenen Europäer ihre personenbezogenen Daten kontrollieren können. Gleichzeitig soll für Industrie und Wirtschaft Rechtssicherheit geschaffen werden.

Eine wesentliche Neuerung der Verordnung wird die Höhe der Sanktionen bei Datenschutzverstößen sein. Diese kann bis zu 4% des Jahresumsatzes der verantwortlichen Stelle betragen. Außerdem wird die Datenverarbeitung und -nutzung für verantwortlichen Stellen nur zu dem Zweck zulässig sein, für welchen der Betroffene seine ausdrückliche Einwilligung erklärt hat. Der Zweckbindungsgrundsatz, der im Bundesdatenschutzgesetz bereits verankert ist, wird mit in Krafttreten der Verordnung nicht mehr nur in Deutschland gelten.

Weiterhin wird die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Unternehmen verpflichtend, die entweder besonders sensible Daten verarbeiten oder personenbezogene Daten von besonders vielen Betroffenen erheben. Die Verordnung wird eine Öffnungsklausel enthalten, die es den Mitgliedsländern ermöglicht, in ihrem Zuständigkeitsbereich auch eine generelle Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten festzulegen. Deutschland hat bereits angekündigt, hiervon Gebrauch machen zu machen und die bestehende nationale Regelung aufrechtzuerhalten.

Hinsichtlich des Schutzes von personenbezogenen Daten Minderjähriger konnten das europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union sich nicht einigen. Unter welchen Voraussetzungen Kinder und Jugendliche – insbesondere in Sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram – eine wirksame Einwilligung abgeben können, bleibt daher eine Angelegenheit, welche die Mitgliedsstaaten individuell regeln können.

Zeitgleich mit der Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung werden die Rechte der Europäer bei der Datennutzung und -verarbeitung durch Behörden verstärkt. Außerdem wird der Datenaustausch zwischen den verschiedenen nationalen Behörden zum Zwecke der Strafverfolgung und justiziellen Zusammenarbeit vereinfacht.

Sofern der LIBE-Ausschuss in dieser Woche dem Entwurf zustimmt, wird zu Beginn des nächsten Jahres das Europäische Parlament über die finale Fassung abstimmen. Die Mitgliedsstaaten haben dann 2 Jahre Zeit, die Verordnung in ihr jeweils national geltende Recht umzusetzen.

Update vom 17.12.2015:

In seiner heutigen Sitzung hat der LIBE-Ausschuss wie erwartet den vorgenannten Entwurf gebilligt. Am kommenden Montag, den 21.12.2015, wird dazu eine Pressekonferenz stattfinden.