EU-Datenschutzgrundverordung in Kraft getreten

9. Juni 2016

Lange wurde an den Einzelheiten gearbeitet und über die konkrete Ausgestaltung debattiert, seit dem 25. Mai 2016 ist es nun amtlich: Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist in Kraft getreten. Damit liegt ein Meilenstein in der Reformierung des europäischen Datenschutzrechts vor, dem ein mehrjähriger Prozess zur Vereinheitlichung vorausging. Darüber hinaus trat ebenso eine neue Richtlinie zum Datenschutz in Polizei und Justiz in Kraft.

Nunmehr gilt es innerhalb von zwei Jahren die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen, um für das Wirksamwerden der EU-DSGVO vorbereitet zu sein. Dabei bleibt jedoch vorerst noch die Ungewissheit, inwiefern die nationelen Institutionenen von den in der EU-DSGVO beinhalteten Öffnungsklauseln zur Präzisierung des Datenschutzrechts Gebrauch machen werden.