USA und EU unterzeichnen „Umbrella Agreement“

6. Juni 2016

Am 02.06.2016 haben Vertreter der EU und der USA ein lange verhandeltes Rahmenabkommen unterzeichnet, welches datenschutzrechtliche Regelungen bei der transatlantischen Zusammenarbeit in Strafsachen enthält („Umbrella Agreement“).

Gegenstand des Abkommens ist der gesamte Datenaustausch zwischen sämtlichen Justiz- und Strafverfolgungsbehörden der USA und aller EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke der Gefahrenabwehr, Ermittlung und  Strafverfolgung. Gleichzeitig stärkt das Rahmenabkommen die Rechte von EU-Bürgern, indem diese – hinsichtlich der Möglichkeit gegen US-Behörden gerichtlich vorzugehen – US-Bürgern gleichgestellt werden. Weiterhin enthält das Abkommen Regelungen, die Aufbewahrungsfristen für die Datenspeicherung vorsehen. Darüber hinaus soll die Datennutzung lediglich auf die genannten Zwecke limitiert werden.

EU-Vertreter erhoffen sich von dem Rahmenabkommen nicht nur ein besseres Schutzniveau personenbezogener Daten für EU-Bürger. Auch die justizielle Zusammenarbeit, insbesondere die Bekämpfung des internationalen Terrorismus, soll durch das Abkommen verbessert werden.
In einem nächsten Schritt wird nun das Abkommen dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt.