Unzulässige Weitergabe von Mobiltelefonnummern an Facebook: Verbraucherschützer mahnen WhatsApp ab

20. September 2016

Was nach der Übernahme des Messenger-Dienstes WhatsApp durch den Social-Network-Anbieter Facebook von Datenschützern befürchtet wurde, hat sich nunmehr bewahrheitet – Facebook nutzt personenbezogene Daten, welche WhatsApp von den Nutzern erhebt und schließlich weitergibt.

Auch wenn beide Unternehmen nunmehr einem Konzern angehören, ist ein solcher Datenaustausch nicht ohne Weiteres zulässig – im Datenschutzrecht gilt kein sogenanntes Konzernprivileg.

So sah sich nun der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) gezwungen, WhatsApp dafür abzumahnen, dass personenbezogene Daten an die Konzernmutter Facebook weitergegeben werden. Die Juristen des VZBV sehen insbesondere die Einwilligungserklärungen der Nutzer, auf die sich WhatsApp beruft, als unzureichend an, und den Tatbestand der Verbrauchertäuschung dadurch erfüllt, dass sich der Konzern zuvor öffentlich dahingehend erklärt hatte, WhatsApp solle auch nach der Übernahme durch Facebook unabhängig bleiben. Der Verband verlangt daher auch die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung.

Im Fokus steht dabei vor allem die Weitergabe von Telefonnummern aus der Kontaktliste der Nutzer, welche Facebook unter anderem nutzt, um im Netzwerk die Nummernhalter als Freunde vorzuschlagen. Vorausgegangen war eine Änderung der Nutzungsbedingungen seitens WhatsApp, die eben einen solchen Datenaustausch rechtfertigen soll. Eine Einwilligung in die Datenübermittlung muss allerdings aktiv vom Betroffenen erklärt werden. Das sieht der gegenwärtige Prozess nicht vor. Dazu kommt, dass die Einwilligung jeweils nur vom Betroffenen höchstpersönlich erklärt werden kann; der Nummernhalter wird aber gar nicht miteinbezogen.

Sollte WhatsApp die Unterlassungserklärung nicht abgeben und die monierte Praxis abstellen, wird der Verband Klage erheben. Erst im Februar 2016 hatte eine Änderung des Unterlassungsklagegesetzes das Verbandsklagerecht auch bei Datenschutzverstößen überhaupt ermöglicht.

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