Videoüberwachung im Wald

7. September 2016

Wer duch den Wald spaziert denkt zunächst nicht an Videoüberwachung. Schließlich befindet er sich in der freien Natur, umgeben von Bäumen und vielleicht dem ein oder anderen Tier.

In vielen Waldgebieten werden jedoch Wildkameras eingesetzt. In der Hauptsache sollen diese Kameras der Dokumentation von Wildvorkommen sowie einer störungsarmen Jagd dienen. Die Kameras sind mit Bewegungsmeldern ausgestattet und zeichnen die Bewegungen auf. Ob es sich bei der Bewegung um ein Tier oder einen Menschen handelt, kann die Kamera jedoch nicht unterscheiden.

So kann es vorkommen, dass die Kamera nicht das Reh sondern die Spaziergänger aufzeichnet. Damit sind die Spaziergänger jedoch in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland Pfalz hat sich eindeutig zum Einsatz von Wildkameras in Rheinland-Pfalz positioniert und sieht das Recht der Spaziergänger als eindeutig überwiegend gegenüber dem Interesse der Jäger an. Nachdem in der Vergangenheit zahlreiche Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern beim LfDI RLP eingingen und eine Vielzahl von aufsichtsbehördlichen Verfahren gegen die Betreiber der Wildkameras durchgeführt wurden, haben sich der LfDI RLP und der Landesjagdverband (LJV) nun auf eine gemeinsame Position geeinigt. Die gemeinsam erarbeiteten Bedingunen regeln den datenschutzkonformen Einsatz von Wildkameras in Jagdgebieten in Rheinland-Pfalz und sollen eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Spaziergänger vermeiden.

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