Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

28. November 2016

Wie heise.de berichtet reichen der Datenschutzverein Digitalcourage und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am heutigen Montag, den 28.11.2016, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Unterstützung bekommen sie von 20 Mitbeschwerdeführern und 30.000 Unterstützern, die die Verfassungsbeschwerde ebenfalls unterzeichneten. Sie wenden sich gegen die massenhafte Speicherung von Nutzerdaten, bekannt unter dem Namen Vorratsdatenspeicherung.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Die Vertreter von Digitalcourage führen an, dass es nicht sein darf, dass die Telekommunikation in Deutschland ab Einführung der neuen Regelungen im Sommer nicht mehr sicher ist. Im Mittelpunkt der Verfassungsbeschwerde stehen die Standortdaten. Anhand dieser Daten kann nicht nur der Tagesablauf eines Menschen zurückverfolgt werden, sondern auch das Onlineverhalten untersucht werden.

Gestützt wird die Beschwerde auf das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung des Europäischen Gerichtshof vom 08.04.2014 (wir berichteten). In diesem Urteil führte das Gericht aus, dass Verbindungs- und Standortinformationen nur bei strikter Erforderlichkeit und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit aufbewahrt werden dürfen.

Bezüglich der neuen Regelungen sind bereits mehrere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig. Eilanträge zu dieser Thematik wurden jedoch bereits von den Richtern in Karlsruhe abgelehnt. Es bleibt also abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall entscheiden wird.