Innenminister fordern Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Messenger-Dienste

8. Dezember 2016

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) tagte vom 29. bis 30. November 2016 im Saarland, das in diesem Jahr den Vorsitz der Konferenz inne hat. Laut einer Pressemitteilung hierzu fordern die Innenminister der Bundesländer eine praxisgerechte Ausweitung der Voratsdatenspeicherung auf sogenannte Messenger-Dienste wie WhatsApp und Threema. Derzeitig sind von der Vorratsdatenspeicherung und der Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung (TKÜV) nur Telekommunikationsdienste wie Telefon- und Internetanschlüsse betroffen, für die das Telekommunikationsgesetz (TKG) gilt. Internetangebote wie Suchmaschinen, Messenger-Dienste oder Webshops sind in der Regel aber Telemediendienste und fallen demnach unter das Telemediengesetz (TMG). IMK-Vorsitzender Bouillon: „Vor allem bei der Bekämpfung des Islamismus brauchen wir neue gesetzliche Regelungen, damit die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden können und nicht wie bislang hilflos zuschauen müssen, wenn Kriminelle über diese Messenger-Dienste Straftaten planen.“