Neues Gesetz schafft umfangreiche Auslandsspionage-Befugnisse für den BND

5. Januar 2017

Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf sich seit Ende Dezember durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und das Inkrafttreten des Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung auf eine neue umfangreiche Rechtsgrundlage für seine Überwachungstätigkeit berufen. Das Gesetz berechtigt den BND ab sofort, vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen zu erheben und zu verarbeiten, solange über die ausgespähten Kabel Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt. Die so erlangten Milliarden von Verbindungs- und Standortdaten dürfen für sechs Monate auf Vorrat gespeichert werden. Das Gesetz berechtigt den BND in Gefahrensituationen eines bewaffneten Angriffs, bei Terrorismusverdacht und organisierter Kriminalität auch EU-Bürger gezielt auszuhorchen, wobei jedoch Bundesbürger herausgefiltert werden müssen. Neu ist somit die Möglichkeit Netzknoten wie den De-Cix in Frankfurt zu überwachen. Die Praxis erinnert an die der NSA in den Vereinigten Staaten. Ebenso fällt mit dem Gesetz die bisherige Grenze von maximal überwachten 20 Prozent der gesamten Leistungskapazität eines Providers. Bisher war die Rechtsgrundlage für den BND in diesen Fällen häufig umstritten und vage. Durch die im Eiltempo voran getriebene Verabschiedung durch die große Koalition (wir berichteten) besteht nun Rechtssicherheit.