Widerstand gegen Videoüberwachung mit Gesichtserkennung

28. Februar 2017

Es regt sich Widerstand gegen Videoüberwachung mit Gesichtserkennung. Bei einem solchen Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung können die aufgenommenen personenbezogenen Daten automatisch mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen werden.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk äußerte sich, in einer Pressemitteilung ihrer Behörde, kritisch zu diesem Thema. Anlass der Pressemitteilung war die Ankündigung, dass am Berliner Bahnhof Südkreuz ein Testlauf zur intelligenten Videoüberwachung geplant ist (wir berichteten).

Die Datenschutzbeauftragte führt an, dass durch „den Einsatz von Videokameras mit Gesichtserkennung die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, gänzlich zerstört wird.“

Problematisch sei zudem, dass durch die intelligente Überwachung ein Bewegungsprofil des Gefilmten erstellt werden kann.

Außerdem erlaubt die ab Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung eine solche Überwachung nur in sehr engen Grenzen.

Es bleibt also abzuwarten, ob der geplante Testlauf am Bahnhof Südkreuz in Berlin tatsächlich stattfinden wird.